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Wahlärztin

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb wird meine freiberufliche ärztliche Leistung als Privathonorar direkt mit Ihnen verrechnet.
Sollten Sie sich für einen Besuch in meiner Praxis entscheiden, ist das Honorar zunächst vollständig selbst zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt in der Ordination BAR oder mit BANKOMAT.
Anschließend haben sie die Möglichkeit, die bezahlte Arztrechnung bei ihrer Krankenkasse einzureichen und um Kostenersatz anzusuchen. Auf ihren Wunsch können wir das für Sie noch in der Ordination erledigen. Die Höhe der Rückerstattung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

Zu beachten ist:
Ein Rückersatz steht dem Versicherten/der Versicherten NICHT zu, wenn im selben Quartal bereits ein Arzt der gleichen Fachrichtung aufgesucht wurde.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!